Holzverpackungen nach ISPM 15 – Standard
Mit den Holzverpackungen im internationalen Warenhandel können gefährliche Schädlinge eingeschleppt werden. Besonders problematisch ist beispielsweise der Asiatische Laubholzbockkäfer (ALB), der gesunde Bäume innert kurzer Zeit zum Absterben bringen kann. Damit dies nicht passiert, schreibt der «International Standard for Phytosanitary Measures Nr. 15» (ISPM 15 – Standard) eine Hitze- oder Gasbehandlung von Holzverpackungen vor.
Der ISPM 15 – Standard wird in der Schweiz seit 2005 für den Import und Export angewendet. Der ISPM 15 – Standard schreibt vor, dass Paletten und andere Verpackungen aus Massivholz behandelt werden, da das Holz von gefährlichen Schadorganismen befallen sein kann.
Die gemäss ISPM 15 – Standard behandelten Holzverpackungen sind folgendermassen gekennzeichnet:
- Logo der internationalen Pflanzenschutzkonvention IPPC (stilisierte Ähre)
- Länderkürzel (z.B. CH=Schweiz, CN=China, IN=Indien)
- Behandlungsmethoden (HT=Hitze, MB=Methylbromid, DH=dielektrische Behandlung, SF= Sulphuryl fluoride)
- Zulassungsnummer des verantwortlichen Betriebs
Da der ISPM15 – Standard in verschiedenen Ländern teilweise ungenügend umgesetzt wird, bietet die Kennzeichnung jedoch keine Garantie für Schädlingsfreiheit.